Die Registrierung des Wohnsitzes in Berlin wird über die Bürgerämter der Bezirke abgewickelt. Die Frist zur Anmeldung nach dem Einzug beträgt normalerweise 14 Tage. Erforderlich sind ein Identitätsnachweis, ein Antragsformular, gegebenenfalls Personenstandsurkunden (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde) und eine Bestätigung des Vermieters über den Einzug. Termine können telefonisch oder online bei der zuständigen Behörde vereinbart werden. Das Antragsformular steht bereits zum Download bereit.
Im Jahr 2013 wurde die herkömmliche Lohnsteuerkarte durch das System der ElektronischenLohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) abgelöst. Die Zuständigkeit für die ELStAM liegt bei den Finanzämtern der jeweiligen Bezirke. In den elektronischen Lohnsteuermerkmalen werden Daten gespeichert, die für den Lohnsteuerabzug von Arbeitnehmern relevant sind, wie beispielsweise Steuerklasse, Anzahl der Kinderfreibeträge, Freibeträge und Kirchensteuereigenschaft.
Bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses benötigt der Arbeitgeber lediglich das Geburtsdatum des Arbeitnehmers sowie dessen steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) und Informationen darüber, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt.
Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit, seine persönlichen ELStAM im ElsterOnline-Portal abzurufen. Zur kostenlosen Registrierung ist lediglich die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich.
Falls keine Identifikationsnummer vorhanden ist, kann diese beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erneut beantragt werden. Hierfür steht ein spezielles Kontaktformular zur Verfügung.
Des Weiteren dient Ihr örtliches Finanzamt als Ansprechpartner für Fragen zu Ihren gespeicherten ELStAM-Daten.
Bürger, die nach Berlin umziehen und noch keinen Vertrag für Strom- oder Gasversorgung bei einem anderen Anbieter abgeschlossen haben, werden automatisch Kunden des Grundversorgers. Der Grundversorger ist das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden.
Stromanbieter in Berlin: Der Hauptstromlieferant in Berlin ist das schwedische Unternehmen Vattenfall bzw. die Vattenfall Europe Sales GmbH mit dem Tarif Basis Privatstrom. www.vattenfall.de – Informationen zu den Stromtarifen von Vattenfall
Gasanbieter in Berlin: Mit dem Grundversorgungstarif GASAG | ERDGAS Komfort versorgt der Gasanbieter GASAG AG die Berliner Kunden, die sich bisher nicht für einen anderen Anbieter entschieden haben. www.gasag.de/Privatkunden – Details zur Gasversorgung durch GASAG in Berlin.
Die Berliner Wasserbetriebe gewährleisten die Trinkwasserversorgung für mehr als 3,7 Millionen Bewohner Berlins und reinigen das Abwasser mit modernster und innovativer Technologie. www.bwb.de
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) ist ein städtisches Unternehmen in Berlin. Ihre Aufgabe besteht darin, den Müll sicher, effizient und umweltfreundlich zu entsorgen sowie ein sauberes Stadtbild zu schaffen. Dadurch trägt die BSR zur Lebensqualität Berlins bei. Die Leistung der rund 6.000 Mitarbeiter wird auch im bundesweiten Vergleich geschätzt. Unter allen vergleichbaren Großstädten hat Berlin die niedrigsten Gebühren. www.bsr.de
Der Nahverkehr in Berlin zeichnet sich durch eine hohe Netzabdeckung und Qualität aus, die internationalen Standards entsprechen. Mit dem durchgehenden U-Bahn-Nachtverkehr belegt Berlin sogar einen Spitzenplatz. www.bvg.de
Anbieter von Dienstleistungen Berliner Wasserbetriebe (BWB), Berliner Stadtreinigung (BSR), Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen ab der Geburt eines Kindes an diejenige Person ausgezahlt, die das Kind betreut. Eltern haben die Möglichkeit zu entscheiden, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Das Kindergeld wird gewährt für
- alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
- Kinder in Ausbildung oder auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz bis zum vollendeten 25. Lebensjahr,
- arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Anspruch auf Kindergeld haben deutsche Staatsbürger sowie EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland. Unter bestimmten Umständen können auch Nicht-EU-Bürger, die dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten, Anspruch auf Kindergeld haben.
Der Betrag des monatlichen Kindergeldes beträgt pro Kind 250 Euro (Stand: Januar 2023).
Die Beantragung des Kindergeldes muss immer schriftlich erfolgen entweder durch Ausfüllen und Unterschreiben eines Antragsformulars im Papierformat und Sendung an die Familienkasse der Agentur für Arbeit oder online.
Für Personen mit Wohnsitz im Ausland und Erwerbstätigkeit in Deutschland ist die zuständige Familienkasse jene am Sitz des Beschäftigungsbetriebes bzw., bei Angestellten des öffentlichen Dienstes, beim jeweiligen Arbeitgeber.
Zuständige Leistungsanbieter sind unter anderem: Familienkasse Berlin-Brandenburg.
Kita-Anmeldung
Um einen Kita-Platz oder eine Tagespflegestelle zu erhalten, muss zunächst ein Kita-Gutschein beim Jugendamt des entsprechenden Wohnbezirks beantragt werden. Dieser Gutschein gibt Auskunft über den festgestellten Betreuungsanspruch und kann in ganz Berlin in einer Kita oder bei einer Tagespflegestelle eingelöst werden. Die Beantragung ist frühestens 9 Monate und spätestens zwei Monate vor Beginn der Betreuung möglich. Die Kinderbetreuung in Kitas sowie durch Kindertagesmütter/-väter ist für alle Kinder kostenfrei, lediglich für das Mittagessen kann ein Verpflegungsanteil anfallen.
Leistungen: Kinderbetreuungsmöglichkeiten
Bereits vor dem ersten Geburtstag haben Kinder Anspruch auf einen Platz in der Kita. Es besteht ein Rechtsanspruch auf bis zu sieben Stunden Förderung täglich, unabhängig vom Bedarf. Es stehen verschiedene Betreuungsoptionen zur Verfügung, wobei mehr als 90% auch die Mittagsbetreuung einschließen. Für Arbeitszeiten außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Kitas und Horts kann zusätzlich Kindertagespflege beantragt werden.
Kitas bieten unterschiedliche Angebote wie die Krippe (für Kinder von 8 Wochen bis 3 Jahren) und den Kindergarten (für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt). Bei der Kindertagespflege kümmern sich Tagesmütter oder -väter um die Betreuung von Kleinkindern unter drei Jahren.
Kinder werden in der Regel ab dem 6. Lebensjahr schulpflichtig und müssen an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule angemeldet werden, die sich im Wohnort befindet. Die Anmeldefristen liegen zwischen Ende Oktober und Anfang November, wie in den Medien bekannt gegeben wird. Eltern müssen in diesem Zeitraum ihre Kinder persönlich an der zuständigen Grundschule anmelden und dabei den Personalausweis oder Reisepass der Eltern sowie die Geburtsurkunde des Kindes vorlegen.
Wenn Eltern ihr Kind für eine andere Schule oder eine Privatschule anmelden möchten, ist es erforderlich, dass sie die Anmeldung zunächst bei der Einzugsgebietsschule einreichen. Zusätzlich muss ein schriftlicher Umschulungsantrag gestellt werden, in dem begründet wird, warum das Kind eine andere Schule besuchen soll.
Falls Eltern eine Betreuungsform benötigen, die von der Einzugsgebietsschule nicht angeboten wird (z.B. Ganztags- oder Halbtagsschulen), kann das Kind an einer anderen Schule mit entsprechender Betreuungsmöglichkeit im Bezirk aufgenommen werden. In Halbtagsschulen haben Kinder nach dem Unterricht Zugang zu einem Hortangebot. Bei Ganztagsschulen gibt es ab 16 Uhr zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten. Diese ergänzende Förderung und Betreuung ist während der ersten beiden Schuljahre kostenfrei und kann bei Bedarf bereits bei der Grundschulanmeldung beantragt werden.
Nach erfolgter Anmeldung unterziehen sich die Kinder einer ärztlichen Untersuchung durch den Kinder-und Jugendgesundheitsdienst (Schularzt). Den Termin erhalten die Eltern normalerweise direkt bei der Anmeldung.
Die Vergabe von Schulplätzen obliegt dem Schulamt des jeweiligen Bezirks. Wenn ein Antrag auf ergänzte Förderung und Betreuung gestellt wurde, entscheidet das Jugendamt über den tatsächlichen Bedarf an Unterstützung.
Für weitere Informationen oder Fragen zu Bildungs-, Schul-, Jugend-, Familien-, Hochschul- und Forscherthemen steht Ihnen auch gerne “infopunkt” zur Verfügung:
+49 30 90227-5000
post@senbjf.de
infopunkt – Beratungen sind sowohl persönlich als auch telefonisch sowie per E-Mail möglich.
Sie sind neu in Berlin und fragen sich, wie Sie eine Wohnung finden können? Wer sind die Hauptakteure auf dem Wohnungsmarkt? Wo entstehen neue Wohnungen? Hier erhalten Sie wertvolle Informationen zum Berliner Wohnungsmarkt, z.B. den jährlich veröffentlichten Bericht der Investitionsbank Berlin, Tipps zur Wohnungssuche, Kontaktdaten von Vermietern und großen Bestandshaltern sowie den aktuellen Mietspiegel für Berlin.
Immobilienportale zur Wohnungssuche
Möbliertes Wohnen auf Zeit
Überblick zu Neubau-Immobilien und zu Bauträger-Projekten
In Berlin gibt es insgesamt 12 Bürgerämter, die für die Verwaltung und Ausstellung von Dokumenten wie Personalausweisen, Reisepässen und Meldebescheinigungen zuständig sind. Die Bürgerämter in Berlin bieten auch Dienstleistungen im Bereich der An- und Ummeldung sowie der Beantragung von Führungszeugnissen an.
Die Bürgerämter sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt, um den Bürgern einen einfachen Zugang zu den verschiedenen Dienstleistungen zu ermöglichen. Zu den bekanntesten Bürgerämtern in Berlin gehören das Bürgeramt Mitte, das Bürgeramt Charlottenburg-Wilmersdorf und das Bürgeramt Friedrichshain-Kreuzberg.
Es ist ratsam, vor dem Besuch eines Bürgeramtes einen Termin zu vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Dies kann online oder telefonisch erfolgen. Die Öffnungszeiten der Bürgerämter variieren je nach Standort, daher ist es wichtig, sich im Voraus darüber zu informieren.
Insgesamt bieten die Berliner Bürgerämter eine Vielzahl von Dienstleistungen an, um den Bürgern bei ihren administrativen Angelegenheiten behilflich zu sein.
Innerhalb von 14 Tagen nach dem Bezug einer Wohnung ist es erforderlich, dass Sie sich bei einem Bürgeramt registrieren lassen. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb Berlins. Als Besucher sind Sie von dieser Registrierungspflicht ausgenommen.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, sich innerhalb der genannten Frist anzumelden, können Sie einen Termin vereinbaren, um den Meldepflichten nachzukommen.
Geflüchtete werden im Rahmen des Asylverfahrens registriert.
Nachdem Sie eine Wohnung gefunden haben, melden Sie sich persönlich bei einem der Berliner Bürgerämter an. Eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich. Eine Vertretung kann mit Vollmacht und dem Anmeldeformular erfolgen.
Einen Termin können Sie entweder online bei einem Bürgeramt in Ihrer Nähe oder telefonisch unter der Nummer 030 115 vereinbaren.
Für eine erfolgreiche Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass bzw. Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige,
- ein ausgefülltes Anmeldeformular,
- eine Einzugsbestätigung des Vermieters
- Kinderausweise oder Geburtsurkunden von mitziehenden Kindern sowie ggf. Heiratsurkunden
Bitte beachten Sie: Das Willkommenszentrum ist nicht zuständig für die Anmeldung und vergibt keine Termine.
Die Anmeldung einer Wohnung und die Ausstellung der Meldebestätigung sind gebührenfrei und erfolgen in der Regel sofort vor Ort im Bürgeramt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Durch rechtzeitige Planung lässt sich die offizielle Wohnsitzanmeldung innerhalb weniger Minuten erledigen. Es ist besonders wichtig, frühzeitig einen Termin beim Bürgeramt zu vereinbaren – am besten noch vor dem Umzug – sowie kurz nach dem Einzug eine Bestätigung des Einzugs durch den Vermieter einzuholen. Wenn Sie dann bei Ihrem Termin alle benötigten Dokumente dabeihaben, steht diesem bürokratischen Schritt nichts mehr im Wege.
Kerngedanken:
- Nach § 241 Abs. 2 BGB hat der ehemalige Mieter das Recht, vom Vermieter eine Bescheinigung über die “Mietschuldenfreiheit” zu verlangen.
- Der Vermieter ist jedoch nicht daran gebunden, sich in dieser Erklärung ausschließlich auf offene Mietrückstände zu beschränken. Es steht ihm frei, auch auf noch ausstehende Prozess- und Gerichtskosten hinzuweisen.
Wenn der neue Vermieter die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung fordert, aber der ehemalige Vermieter sich weigert, sie auszustellen, gibt es einige Möglichkeiten. Michael Roggenbrodt empfiehlt Mietern, ihren zukünftigen Vermieter auf die ablehnende Rechtsprechung hinzuweisen. Es kann auch vermerkt werden, dass zwar immer pünktlich die Miete gezahlt wurde, aber beispielsweise noch offene Nebenkosten in Höhe von 300 Euro bestehen könnten. Das Amtsgericht Hohenschönhausen hält es für notwendig, dass der ehemalige Vermieter eine solche Bescheinigung ausstellt und betont dies als seine vertragliche Pflicht. Der Vermieter muss jedoch nicht nur über eventuelle Mietrückstände informieren, sondern darf auch auf ausstehende Prozess- und Gerichtskosten hinweisen.
Für Mieter mit tatsächlichen Mietschulden stellt dieser Trend ein Hindernis dar. Selbst bei Sozialwohnungen wird oft eine solche Bestätigung benötigt. Beratungsstellen haben begonnen Wohnungen anzumieten und weiterzuvermieten an Haftentlassene oder Ex-Drogenabhängige um ihnen zu helfen diese Voraussetzung zu erfüllen – nach ein oder zwei Jahren regelmäßiger Zahlungen erhalten sie dann ihre Bescheinigung und verbesserte Chancen auf dem freien Wohnungsmarkt.